Einige ältere Brillenträger können sich vielleicht noch an die Zeit erinnern, in der die Kosten für eine Brille teilweise von der Kasse übernommen wurde. Damit war seit Januar 2004 Schluss. Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) vom April 2017 soll es für einige gesetzlich Versicherte wieder die Brille auf Rezept geben. Doch wer profitiert wirklich von dem Gesetz? Wann zahlt die Krankenkasse die Brille? Und welche weiteren Möglichkeiten gibt es, Geld beim Brillenkauf zu sparen?
Was ändert sich mit dem neuen „Brillen-Gesetz“?
Mit dem Brillen-Gesetz HHVG wird der Anspruch auf Brillengläser für Erwachsene erweitert. Was heißt das genau? Ab sofort sollen auch die Brillenträger einen Zuschuss erhalten,
- die einen Fernausgleich von mehr als sechs Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit brauchen bzw.
- die einen Fernausausgleich von mehr als vier Dioptrien wegen einer Hornhautverkrümmung benötigen.
Voraussetzung für den Zuschuss sind eine vom Augenarzt diagnostizierte Fehlsichtigkeit sowie eine ausgestellte ärztliche Brillenverordnung. Die Höhe des Zuschusses richtet sich zum einen nach den bundeseinheitlichen Festbeträgen, die vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bestimmt werden und zum anderen nach der benötigten Sehstärke. Den genauen Betrag können Betroffene beim Augenarzt bzw. Optiker erfragen.
- Weitere Informationen zu den einheitlichen Festbeträgen finden Sie hier Infotext Festbeträge.
- PDF mit den aufgelisteten Festbeträgen Festbeträge GKV
Wie viele Brillenträger erhalten die „Brille auf Rezept“?
Von den mehr als 40 Millionen Deutschen, die an einer Fehlsichtigkeit leiden, profitieren rund 1,5 Millionen Menschen von dem neuen Brillen-Gesetz. Das schätzt zumindest der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA). Die Festbeträge, nach denen sich die Zuschüsse richten liegen derzeit bei zehn bis 112€.
Andere Möglichkeiten, um Geld beim Brillenkauf zu sparen
Eine neue Brille ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden. Laut dem Zentralverband der Augenoptiker belaufen sich die Kosten für eine Brille durchschnittlich bei 372€. Für eine Gleitsichtbrille können auch schnell Kosten von mehr als 1000€ entstehen. Hier kann es sich lohnen, eine Brillenversicherung abzuschließen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die Brillenkosten steuerlich abzusetzen. Doch ist das überhaupt möglich und wenn ja, unter welchen Bedingungen.
Lässt sich durch eine Brillenversicherung Geld einsparen?
Wer eine private Brillenzusatzversicherung abschließt, kann sich zumindest über eine anteilige Kostenübernahme seitens der Versicherung freuen. Wie hoch der Anteil ist, hängt allerdings immer von der entsprechenden Versicherung und vom gewählten Tarif ab. In einigen Fällen, kann es durchaus sinnvoll sein, eine Brillenzusatzversicherung abzuschließen. Z.B. wenn sich Ihre Sehstärke sehr schnell verschlechtert oder wenn Sie eine teure Gleitsichtbrille benötigen. Auch für jene, die die hohen Kosten einer neuen Brille nicht mit einem Mal begleichen können, kann sich eine Zusatzversicherung lohnen. Doch bedenken Sie: Eine Brillenzusatzversicherung bedeutet nicht automatisch eine Einsparung beim Brillenkauf. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine Sparanlage.
Kann ich die Brillenkosten bei der Steuerklärung geltend machen?
Die letzte Möglichkeit, sich die Kosten für eine Brille zurückzuholen, bietet die Steuererklärung. Doch auch hier gibt es einiges zu beachten. Wer versucht die Brille als Werbungskosten abzusetzen, wird schnell feststellen, dass die Chancen hierfür sehr gering sind. Denn um eine Brille als Werbungskosten geltend machen zu können, müssen Sie nachweisen, dass Ihre Sehschwäche eindeutig auf Ihre Arbeit an einem Bildschirm zurückzuführen ist.
Gibt es noch eine andere Möglichkeit? Ja! Sie können Ihre Brille als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Doch auch hier gibt es einen Haken. Krankheitskosten können nur als außergewöhnliche Kosten abgesetzt werden, wenn die Ausgaben über Ihrer zumutbaren Belastung liegen. Diese beträgt zwischen 1 bis 7% Ihres Jahreseinkommens. Liegt Ihre zumutbare Belastung beispielsweise bei 1000€ und Ihre Krankheitskosten inkl. der Ausgaben für die Brille belaufen sich auf 700€, können Sie gar nichts absetzen.
Für die meisten Brillenträger unter uns gilt weiterhin: Der Brillenkauf ist Privatsache.
Eine Brillenversicherung erachte ich als sehr wichtig, insbesondere bei Kindern, denn da kommt es ja doch häufiger vor, dass diese kaputt geht oder eine andere Stärke benötigt wird. So sind die Kosten doch eher überschaubar.